Externe Linkliste
Für weitergehende Informationen können Sie sich auf den folgenden Seiten umsehen. Wir können jedoch für die dort angebotenen Informationen keine Haftung übernehmen.
Behörden
- Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung
- Finanzamt Karlsruhe Stadt mit umfangreichen Formularen zum Download
- Bundesministerium der Finanzen (Neues zum Thema Steuern und Abgaben)
- Bundesfinanzhof (BFH-Urteile teilweise online verfügbar)
- Finanzgericht Baden-Württemberg
- Bundeszentralamt für Steuern
- Suche nach zuständigem Finanzamt
- Bestätigung ausländischer Umsatzsteueridentifikationsnummern (Bitte führen Sie in jedem Fall eine qualifizierte Bestätigung durch, d.h. einschließlich der Überprüfung des Firmensnamens und der Adresse. Verlassen Sie sich nicht auf die Angaben Ihres Geschäftspartners. Auch dann nicht, wenn Sie Ihnen schriftlich vorliegen.)
Wenn die Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteueridentifikationsnummer über das Internet nicht möglich sein sollte, ist dies auch über das Telefon des Bundeszentralamts für Steuern möglich. Die Telefonnummer lautet: +49-(0)228-406-0 - Umsatzsteuer im In- und Ausland
- Vergütung von Umsatzsteuer an ausländische Unternehmer
- Doppelbesteuerung
- Entlastung vom Steuerabzug aufgrund von DBA bei Lizenzgebühren und ähnlichen Vergütungen
- Die Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteueridentifikationsnummer ist auch über die Europäische Kommission, Steuern und Zollunion möglich
- Bundesgerichtshof Karlsruhe
- Gesetze online abrufen beim Bundesministerium für Justiz
- Eidgenössische Steuerverwaltung
- Internationales Steuerrecht/Doppelbesteuerungsabkommen
- Schweizer Mehrwertsteuer
- Umsatzsteuer für ausländische Unternehmer in Österreich
- Stadt Singen
- Hegau
- Stadt Ravensburg